Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsvertrag inkl. den dazugehörenden Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Kfz-Versicherung. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.
Was ist versichert?Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können:
Kfz-Haftpflichtversicherung
- Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden
- Ersetzt berechtigte Ansprüche
- Wehrt unberechtigte Forderungen ab
Teilkasko
- Versichert sind Schäden an Ihrem Fahrzeug durch:
- Brand und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Weitere Naturgewalten, insbesondere Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss
- Glasbruch
Vollkasko
- Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.
Mögliche zusätzliche Deckungen
- Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung
- Ersatz der Schlüssel
- Glasversicherung Plus
- Ladegeräte
- Nachträglich eingebautes Zubehör
- Eigenschadendeckung
- Mallorca-Deckung
- Fahrerschutzversicherung
- SF-Klasse Porsche Schutz
- Wertminderung in der Kaskoversicherung
Kfz-Umweltschadenversicherung
- Ersetzt Schäden an der Umwelt, die mit dem versicherten Fahrzeug gemäß Umweltschadengesetz verursacht werden.
Was ist nicht versichert?Kfz-Haftpflichtversicherung
- Schäden am eigenen Fahrzeug
Teilkasko
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.
Vollkasko
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.
Kfz-Umweltschadenversicherung
- In Kauf genommene Umweltschäden
- Über dem Gesetz hinaus vertraglich vereinbarte Verpflichtungen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
- Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen.
- Schäden an der Ladung.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren unter Alkohol und anderen Drogen
Wo bin ich versichert?- Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
- Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Welche Verpflichtungen habe ich?Es bestehen für Sie unter anderem folgende Pflichten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
- Sie müssen die von uns im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die von uns in Rechnung gestellte Versicherungsprämie müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Sobald sich das versicherte Risiko wesentlich verändert, müssen Sie uns diese Veränderung anzeigen, damit wir den Vertrag ggf. anpassen können.
- Melden Sie uns unverzüglich jeden Versicherungsfall.
- Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
- Sie dürfen das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis lenken.
- Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer.
Wann und wie zahle ich?Die erste Prämie müssen Sie spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlen. Wann Sie weitere Prämien zahlen müssen, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Je nach Vereinbarung kann das monatlich oder jährlich sein.
Wann beginnt und endet die Deckung?Den genauen Beginn Ihres Versicherungsschutzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Prämie rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Den Versicherungsvertrag können Sie längstens für ein Jahr abschließen. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr (sog. Verlängerungsjahr), es sei denn Sie oder wir haben den Vertrag rechtzeitig gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?Sie oder wir können den Versicherungsvertrag zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsende erfolgen.
Außerdem können Sie oder wir den Vertrag in Ausnahmefällen auch vorzeitig kündigen (sog. Sonderkündigungsrecht). Das ist z. B. im Versicherungsfall möglich. Weitere Sonderkündigungsrechte können Sie den Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag entnehmen.